SG Götzenhain setzt auf nachhaltige Energiegewinnung mit Inbetriebnahme von 17 kWp Solaranlage und 13 kWh Speicher

2.2.24 – Die SG Götzenhain geht mit gutem Beispiel voran und hat kürzlich eine 17 kWp Solaranlage erfolgreich in Betrieb genommen. Mit der Installation eines 13 kWh Speichers setzt der Verein nicht nur auf erneuerbare Energien, sondern optimiert auch die Energieversorgung, um den Strombedarf effizienter zu decken.

Die Solaranlage wird voraussichtlich etwa 60% des Strombedarfs des Vereins abdecken. Dies ist ein bedeutender Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Der Speicher spielt dabei eine entscheidende Rolle, da der Hauptenergieverbrauch des Vereins in den Abendstunden stattfindet. Durch die gespeicherte Energie kann die SG somit auch außerhalb der Sonnenstunden auf erneuerbare Ressourcen zurückgreifen. Die Gesamtinvestition beträgt 40.000€ und wird durch einen KfW Kredit finanziert. Die Armortisationszeit der Anlage wurde auf 8 bis 10 Jahre geschätzt.

Die SG bekennt sich nicht nur durch die Installation der Solaranlage zu umweltfreundlicher Energiegewinnung, sondern hat ihre Verpflichtung zum Klimaschutz sogar in die Satzung des Vereins aufgenommen. Ein weiteres Zeichen für das Engagement des Vereins in diesem Bereich ist die Wahl von Jens Bösser zum Klimaschutzbeauftragten. Jens wird sich speziell darum kümmern, dass die SG Götzenhain kontinuierlich ihre Maßnahmen im Bereich Klimaschutz weiterentwickelt und umsetzt.

Die SG Götzenhain sieht in dieser Initiative nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch eine Möglichkeit, andere Vereine und Organisationen zu ermutigen, ebenfalls nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen. Der Verein hofft, dass diese Investition nicht nur positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, sonders auch als Vorbild für andere Vereine und Unternehmen in der Region dienen kann.

Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

sven.engel@sggoetzenhain.de

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Klimaschutz ist bei uns in der Satzung verankert:  

Aktuell begleitet Jens Bösser dieses wichtige Amt-

§ 16 Klimaschutzbeauftragter Dem Klimaschutzbeauftragten, der in der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt wird, obliegen die Erstellung eines Aktionsplans zum Klima- und Ressourcenschutz, die Dokumentation beschlossener und zeitlich festgelegter Maßnahmen, die Bewertung durchgeführter Maßnahmen, die Unterrichtung der Mitglieder und die Aktualisierung des Aktionsplans. .... 
  1. Unsere Raumtemperaturen werden überwacht, sodass auch wir die 19°C in den Räumen nicht überschreiten.
  2. Ab dem 27.10.22 wird in den Büroräumen eine neue Luftwärmepumpe installiert. die die bislang verwendete Gasheizung komplett ersetzt. 
  3. Auch unser Multifunktionsraum kann und wird  dank der installierten Wärmepumpe ohne Gas beheizt. (Seit Oktober 2022)
  4. Die Außenbeleuchtung wird ab 10 Uhr abgeschaltet.
  5. Solaranlage mit 17 kWp und Speicher ist installiert aber noch nicht in Betrieb gesetzt worden.